IQ Brandenburg - Informationszentrum Quiz
Aus Anlass der Aktionswochen 2020 „Menschen in ARBEIT – FACHKRÄFTE in den Regionen“ haben wir ein Online-Wissensquiz zum „Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)“ vorbereitet- Testen Sie Ihre Kenntnisse und erfahren Sie Neues.
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Wann ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) in Kraft getreten?
Erklärung: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist eins von 9 Gesetzten im Migrationspaket, die im Jahr 2019 verabschiedet worden sind. Es ergänzt die bestehenden Einwanderungsgesetze ab dem 1. März 2020.
Wer profitiert vom Fachkräfteeinwanderungsgesetz?
Erklärung: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht ausländischen Fachkräften (Bemerkung: Fachkraft bedeutet, dass eine Person bereits qualifiziert ist), Auszubildenden und Studierenden einen besseren Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Wo erhalte ich ein Arbeitsvisum für Deutschland?
Erklärung: Ein Arbeitsvisum muss bei einer deutschen Botschaft im jeweiligen Heimatland beantragt werden. ACHTUNG: Die Wartezeiten für Termine können sehr lang sein.
Muss ich Deutsch können, um in Deutschland zu arbeiten?
Erklärung: Für Berufe, die keiner Reglementierung unterliegen, können die Anforderungen an die Deutschkenntnisse von Arbeitgebenden selbst bestimmt werden und sind kein Muss für die Visaerteilung.
Wer ist eine Fachkraft im Sinne des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)?
Erklärung: Eine Fachkraft, die vom Fachkräfteeinwanderungsgesetz profitieren möchte, muss nach § 18 AufenthG eine Qualifikation (Ausbildungszeugnis oder Hochschulabschluss) nachweisen.
Was ermöglicht eine ICT-Karte?
Erklärung: Unternehmensinterner Transfer (intra-corporate transfer – ICT) ermöglicht einem Unternehmen, das seinen Hauptsitz außerhalb der EU hat, die Fachkräfte in einer Niederlassung in Deutschland zu beschäftigen.
Wer kann eine Grenzgänger-Karte für die Beschäftigung in Deutschland bekommen?
Erklärung: Drittstaatsangehörige mit einem gültigen Aufenthaltstitel eines Nachbarlandes können bei der Ausländerbehörde einer Stadt bzw. eines Landkreises, (Sitz der Betriebsstätte des Unternehmens) die Grenzgänger-Karte beantragen.
WICHTIG Die Person darf keinen Wohnsitz in Deutschland haben und die Beschäftigung ist dann möglich, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat.
WICHTIG Die Person darf keinen Wohnsitz in Deutschland haben und die Beschäftigung ist dann möglich, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat.
Die Bürger*innen von welchen Staaten können die Westbalkanregelung bis 31.12.2020 in Anspruch nehmen?
Erklärung: Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien, die keine Anerkennung der Berufsqualifikation haben oder eine nicht qualifizierte Arbeit (z. B. Aushilfs- bzw. Helferberufe) ausüben wollen, können über die Westbalkanregelung eingestellt werden.
WICHTIG: Die Bundesregierung hat am 26. August 2020 die Westbalkanregelung bis 2023 verlängert. Der Bundesrat muss dem im Herbst 2020 zustimmen.
WICHTIG: Die Bundesregierung hat am 26. August 2020 die Westbalkanregelung bis 2023 verlängert. Der Bundesrat muss dem im Herbst 2020 zustimmen.
Ein Drittstaatsangehörige hat ein gültiges Visum zur Arbeitsplatzsuche und darf eine Probebeschäftigung ausüben. Wie viel Stunden darf man dann arbeiten?
Erklärung: Die Probearbeit darf nur im qualifizierten Beruf ausgeübt werden und nicht zum Beispiel als Hilfskraft im Service oder beim Einzelhandel.
Wer beantragt das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei zuständiger Ausländerbehörde?
Erklärung: Beim beschleunigten Fachkräfteverfahren stellt die potenzielle Fachkraft aus dem Drittstaat eine Vollmacht für den zukünftigen Arbeitgebenden aus. Dieses Unternehmen schließt dann mit der zuständigen Ausländerbehörde eine Vereinbarung ab. Mit dieser Vereinbarung – Kosten 411 €/Fachkraft – übernimmt die Ausländerbehörde das ganze Verfahren in einem fest definierten Zeitrahme
Wie viel bezahlt ein Unternehmen für ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren?
Erklärung: Mit Abschluss der Vereinbarung zwischen Unternehmen und zuständiger Ausländerbehörde wird eine einmalige Gebühr von 411 € pro Fachkraft fällig.
Wie lange soll die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens maximal dauern?
Erklärung: Definiert in der Vereinbarung ist, dass die Anerkennung innerhalb von 2 Monaten durchgeführt wird. WICHTIG: Die Dokumente zur Anerkennung müssen vollständig vorliegen. Hilfestellung bietet hier die kostenfreie IQ Anerkennungsberatung
Welche Aspekte sind zwingend zu bedenken VOR Rekrutierung einer internationalen Fachkraft?
Erklärung: Es ist essenziell für die nachhaltige Bindung der neuen Fachkraft an das Unternehmen, einen gut strukturierten Onboarding- und sozialen Integrationsplan zu haben und alle Ebenen des Unternehmens frühzeitig zu involvieren. Damit kann die „Abwanderung“ und der Ressourcenverlust verringert werden!
Spielt die „Soziale Integration“ bei der Einarbeitung von internationalen Fachkräften eine Rolle?
Erklärung: Die „Soziale Integration“ spielt für das Wohlbefinden der Mitarbeitenden und das Binden an das Unternehmen eine sehr wichtige Rolle. Neben der Betriebskultur ist es auch wichtig, das soziale Umfeld für die neue internationale Fachkraft so vorzubereiten, dass ein „Zuhause fühlen“ möglich ist.
WICHTIG: An den Familiennachzug denken!
WICHTIG: An den Familiennachzug denken!
Ist beten eine Freizeitbeschäftigung?
Erklärung: In Deutschland gilt die Religionsfreiheit. D.h. jede Person darf ihre/seine Religion ausüben. Während des Arbeitsalltages gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pausen, in welchen natürlich auch gebetet werden darf. Es besteht kein Anspruch auf extra Gebetsräume. Viele Unternehmen haben aber einen Pausen-, Ruhe- oder Rückzugsraum, der dafür verwendet werden kann.
WICHTIG: Bedürfnisse und Ansprüche müssen in der Einarbeitungszeit besprochen und geklärt werden, um Missverständnisse zu vermeiden!
WICHTIG: Bedürfnisse und Ansprüche müssen in der Einarbeitungszeit besprochen und geklärt werden, um Missverständnisse zu vermeiden!
Wer kann Sie bei allen Fragen der Arbeitsmarktmigration von ausländischen Fachkräften bestens unterstützen?
Erklärung: Gerne unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um das Thema Arbeitsmarktmigration, Fachkräftegewinnung und -sicherung sowie Interkulturelle Kompetenz & Vielfaltsmanagement!
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Sie haben das Wissen, erfolgreich internationale Fachkräfte rekrutieren & binden zu können.
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